Begriffserklärung Objektmöbel


Begriffserklärung: Immer wieder wird von Objektmöbeln gesprochen, doch was ist das eigentlich? Das Wort Objektmöbel setzt sich zusammen aus den Begriffen „Objekt“ (im Sinn von Gebäude) und „Möbel“.

Im Unterschied zum reinen Wohnbereich spricht man bei den weitestgehend öffentlich zugänglichen Teilen von Gebäuden vom Objektbereich. In diesem Sinne sind also Einrichtungsgegenstände in solchen Bereichen, die einer gewissen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, Objektmöbel.

Natürlich macht nicht einfach der Standort des Einrichtungsgegenstandes diesen Gegenstand zum Objektmöbel oder auch nicht. Es ist das Design, das einen Tisch oder Stuhl zu dem macht was er eben ist.

Reine Wohnzimmertische sind oft ganz anders geschnitten und konzipiert als eben ein Tisch, der eher für ein Bistro oder für einen  Schulungsraum gedacht ist, obwohl es natürlich eine Vielzahl an Überschneidungen geben kann.

Einen Tisch wie einen Klapptisch kann man sich natürlich in einer privaten Küche, auf einem Balkon, einer Terrasse oder im Garten ebenso vorstellen, wie als Außentisch einer Eisdiele.

Gemacht wurde der Tisch letztlich für jeden beliebigen Einsatzbereich. Allerdings bietet sich der Klapptisch vor allem für den Einsatz in gewerblichen Objekten an und so wird er im Geschäftskundenbereich des Herstellers und Händlers Tischkönig GmbH auch vor allem als Objektmöbel dargestellt.


Was macht Objektmöbel aus?

An Objektmöbel werden besondere Anforderungen gestellt, da diese für öffentliche Bereiche wie z.B. in der Gastronomie, in Büros, Sälen oder Einrichtungen gedacht sind. Besonders wichtig hierbei sind:

  • Design
  • Belastbarkeit
  • Qualität der Verarbeitung
  • Praktische Eigenschaften, wie z.B. Stapelbarkeit
  • Langlebigkeit
  • Beständigkeit gegenüber Desinfektionsmittel